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Genehmigung des Öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft gemäß § 167 Abs. 5 KV M-V - Gemeinsames Rechnungsprüfungsamt für die örtliche Rechnungsprüfung

Genehmigung des Öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft gemäß § 167 Abs. 5 KV M-V - Gemeinsames Rechnungsprüfungsamt für die örtliche Rechnungsprüfung