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Öffentliche Bekanntmachungen der amtsangehörigen Gemeinden und des Amtes

Amt Züssow: Anmeldung der Schulanfänger 2024

Alle Kinder, die bis zum 30.06.2024 das sechste Lebensjahr vollenden, werden mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 schulpflichtig.

In diesem Jahr können auch Kinder, die spätestens am 30. Juni des darauffolgenden Jahres sechs Jahre alt werden, auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 eingeschult werden.

Die im vergangenen Jahr vom Schulbesuch zurückgestellten Kinder müssen erneut bei der Schule angemeldet werden.

Erziehungsberechtigte müssen die Kinder persönlich bis zum 30.10.2023 in der zuständigen Grundschule anmelden. Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch und der Personalausweis der/des Personensorgeberechtigten vorzulegen.