Sonstige Bekanntmachungen anderer Behörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Gerichte
Informationen zu Härtefallhilfen für private Haushalte für nicht leitungsgebundene Energieträger
Mit dem bundeseinheitlichen Programm zur Entlastung von Privathaushalten bei der Nutzung von nicht leitungsgebundenen Energieträgern (Heizöl, Flüssiggas-LPG, Scheitholz, Holzpellets, Holzbriketts, Holzhackschnitzel, Kohle oder Koks) sollen besonders hohe Mehrkosten für das Jahr 2022 unter bestimmten Voraussetzungen abgefedert werden.