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Informationen zu Härtefallhilfen für private Haushalte für nicht leitungsgebundene Energieträger
Mit dem bundeseinheitlichen Programm zur Entlastung von Privathaushalten bei der Nutzung von nicht leitungsgebundenen Energieträgern (Heizöl, Flüssiggas-LPG, Scheitholz, Holzpellets, Holzbriketts, Holzhackschnitzel, Kohle oder Koks) sollen besonders hohe Mehrkosten für das Jahr 2022 unter bestimmten Voraussetzungen abgefedert werden.