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Informationen des Amtes

Teilaufgabenübernahme von der Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises Vorpommern-Greifswald

Adressänderungen in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. im Fahrzeugschein und Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges

Der Fachbereich Bürgerdienste informiert:

Ab dem 02. Januar 2020 haben Einwohner, die ihren Hauptwohnsitz im Amtsbereich des Amtes Züssow haben und deren Fahrzeug im Zulasssungsbezirk des Landkreises Vorpommern-Greifswald angemeldet sind, die Möglichkeit im Bürgerbüro Züssow im Einwohnermeldeamt zu den bekannten Sprechzeiten Adressänderungen in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. im Fahrzeugschein ihres Fahrzeuges gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Fahrzeugzulassungsverordnung vornehmen zu lassen. Auch die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges gemäß § 14 Abs. 1 Fahrzeugzulassungsverordnung ist für Einwohner, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Vorpommern-Greifswald haben und deren Fahrzeug im Zulassungsbezirk des Landkreises Vorpommern-Greifswald angemeldet ist, möglich.

Folgende Unterlagen sind dafür vorzulegen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. Fahrzeugschein
  • Personalausweis bzw. Reisepass, ggf. Vollmacht falls es nicht das eigene Fahrzeug ist
  • Gebühren entsprechend dem Gebührentarif (Adressänderung derzeitig 11,10 €, Außerbetriebsetzung derzeitig 7,80 €)
  • Kennzeichenschild (er) bei Außerbetriebsetzung

Ansprechpartner

Frau Zeising

Tel.: 038355 643 127

E-Mail an Frau Zeising