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Informationen des Amtes

Verbrennen von Gartenabfällen im Landkreis Vorpommern-Greifswald grundsätzlich verboten

Verwaltung kontrolliert Einhaltung – einheitliches Satzungsrecht seit 01.01.2017

Das Verbrennen von Gartenabfällen ist im Landkreis Vorpommern-Greifswald grundsätzlich verboten, denn die Verbrennung stellt in aller Regel eine unzulässige Form der Abfallbehandlung dar. Das gilt ebenfalls auch für die Verbrennung von Brettern, Bohlen, Balken und sonstigen Holzprodukten. Diese unterliegen unabhängig vom Anstrich oder Schadstoffgehalt der Altholzverordnung und dem generellen Verbot von Abfallverbrennungen.[...]

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