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Winterdienst und Anliegerpflichten

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wie alle Jahre wieder beginnt mit dem Einzug des Winters für alle Grundstückseigentümer die Verpflichtung bestimmte vor ihrem Grundstück liegende Gehweg- und Straßenbereiche von Schnee und Eis zu beräumen. Diese Verpflichtung wurde durch die amtsangehörigen Gemeinden auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. Die Übertragung der entsprechenden Straßenteile ist in der Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Gemeinde geregelt, die Sie im Internet unter www.amt-zuessow.de nachlesen können. Im letzten Jahr sind viele Anlieger ihrer Pflicht nachgekommen und haben die entsprechenden Bereiche rechtzeitig beräumt und abgestumpft. Der Fachbereich Bau- und Grundstücksmanagement bittet daher wieder alle Eigentümer, ihrer Räum- und Streuverpflichtung nach der jeweiligen Straßenreinigungssatzung rechtzeitig und regelmäßig nachzukommen. So kann gewährleistet werden, dass alle Bürgerinnen und Bürger unversehrt den Winter überstehen. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass im Bedarfsfall mit Kontrollen zu rechnen ist. Sollten hierbei Zuwiderhandlung festgestellt werden, ist mit der Einleitung eines Ordnungsverfahrens zu rechnen. Auch die amtsangehörigen Gemeinden mit ihren Winterdienstpartnern werden in dieser Winterperiode wieder bemüht sein, einen ordnungsgemäßen Winterdienstbetrieb durchzuführen.

Saß
Fachbereichsleiter
Bau- und Grundstücksmanagement

Ansprechpartner

Herr Mathias Gebhardt

Tel.: 038355 643 217

E-Mail an Herrn Gebhardt

Kontaktdaten