Genehmigung des Öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft gemäß § 167 Abs. 5 KV M-V - Gemeinsames Rechnungsprüfungsamt für die örtliche Rechnungsprüfung
Genehmigung des Öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft gemäß § 167 Abs. 5 KV M-V - Gemeinsames Rechnungsprüfungsamt für die örtliche Rechnungsprüfung