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Bekanntmachung zur Widmung der Kreßmannstraße

Bekanntmachung zur Widmung der Kreßmannstraße

Die Stadt Gützkow widmet als Träger der Straßenbaulast gemäß § 7 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrwG M-V) die neu gebaute Straße, die Parkfläche, die Gehwege und den kombinierten Geh-und Radweg in der Gebrüder-Kreßmann-Straße dem öffentlichen Verkehr. Die Straße wird dem fließenden Verkehr gewidmet und ist eine Ortsstraße (Gemeindestraße). Die Parkfläche wird dem ruhenden Verkehr gewidmet. Die Wege werden dem öffentlichen Fußgängerverkehr als Gehwege bzw. dem fließenden Verkehr als Radweg gewidmet.