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Spendenberichte 2016

Spendenberichte 2016

Entsprechend § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat jede Gemeinde jährlich einen Bericht zu erstellen, in dem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke der Spenden anzugeben sind.