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Teileinziehung eines Weges in Quilow

Teileinziehung eines Weges in Quilow

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Groß Polzin

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Polzin hat in ihrer Sitzung am 21.03.2017 unter der Beschluss – Nr. B/GV/GP/2017/006 die Einziehung eines Teilstücks des Weges, gelegen auf dem Flurstück 330 (nach Vermessung Flurstück 330/1) der Flur 1 in der Gemarkung Quilow gemäß § 9 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) beschlossen.

Durch die Einziehung wird dieser Teil der Straße für den öffentlichen Verkehr gesperrt.

Die Flurkarte mit der genau ersichtlichen Lage der Straße liegt dazu in der Zeit

vom 18.04.2017 – 18.05.2017

im Amt Züssow, Bürgerbüro Gützkow, Fachbereich Bau- und Grundstücksmanagement, Pommersche Straße 27, 17506 Gützkow während folgender Zeiten:

dienstags von 8.00 – 12.00 Uhr und von 13.00 – 18.00 Uhr
donnerstags von 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
freitags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

für jedermann öffentlich aus.

Einwendungen zur Widmung sind spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei vorgenannter auslegender Behörde zu erheben.

Groß Polzin, den  29.03.2017

Grabowski
Bürgermeister