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Öffentliche Bekanntmachungen der amtsangehörigen Gemeinden und des Amtes

Stadt Gützkow: Einziehung gemäß § 9 des Straßen- und Wegegesetzes im Ortsteil Owstin

Die Stadtvertretung Gützkow hat in ihrer Sitzung am 09.09.2021 unter der Beschluss - Nr. B/Stv Gü/2021/072 die Einziehung der auf dem Flurstück 18 der Flur 3 der Gemarkung Owstin verlaufenden öffentlichen Straße gemäß § 9 des Straßen und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg Vorpommern (StrWG M-V) beschlossen.