Öffentliche Bekanntmachungen der amtsangehörigen Gemeinden und des Amtes
Wahlbenachrichtigungen werden bis Ende August zugestellt
Am Sonntag, den 20. September 2026, findet die Wahl zum 9. Landtag von Mecklenburg-Vorpommern statt. Auch im Amt Züssow sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, mit ihren zwei Stimmen über die politische Zukunft des Landes zu entscheiden. Erstmals sind bei einer Landtagswahl auch Personen ab 16 Jahren wahlberechtigt.
Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 17. bis zum 29. August an alle wahlberechtigten Personen im Amtsbereich zugestellt. Wer bis zum 29. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich an das Wahlbüro wenden.
Flexibel wählen per Briefwahl
Wer am Wahltag verhindert ist oder nicht im Wahllokal abstimmen möchte, kann unkompliziert per Briefwahl wählen.
Für die Briefwahl benötigen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie mit der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung beantragen. Der vollständig ausgefüllte Antrag kann an die Gemeindewahlbehörde in einem frankierten Umschlag gesendet oder dort persönlich abgeben werden. Alternativ können Sie den Antrag auch formlos mündlich (nicht telefonisch) oder per E-Mail stellen. Der Antrag ist nur für die eigene Person möglich. Bitte geben Sie dabei folgende Daten an:
- Familienname
- Vorname
- Geburtsdatum
- Anschrift
- die auf der Wahlbenachrichtigung oben abgedruckte Wählerverzeichnis-Nummer.
Der Antrag auf einen Wahlschein kann ab sofort auch ohne Vordruck im Internet gestellt werden: unter www.wahlschein.de/13075154 oder über die Homepage des Amtes Züssow unter www.amt-zuessow.de/bekanntmachungen/wahlen/. Dort finden Sie den Button „Online Beantragung von Wahlscheinen“.
Wer den Wahlschein persönlich beantragen möchte, kann dies ab dem 01.09.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten in den Bürgerbüros des Amtes Züssow tun. Nach Möglichkeit wird um eine vorherige Online-Terminvereinbarung gebeten. Dort können Sie auch direkt an der Briefwahl teilnehmen und Ihre Stimme vor Ort abgeben.
Wahlschein für eine andere Person
Wer für einen andere Person einen Wahlschein beantragt oder abholt, benötigt eine schriftliche Vollmacht (siehe Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung). Die bevollmächtigte Person hat sich auf Verlangen auszuweisen. Sie darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten und hat dies der Gemeindewahlbehörde vor Aushändigung der Unterlagen schriftlich zu versichern.
Die Stimmzettel werden nach aktuellem Stand in der 35. Kalenderwoche ausgeliefert. Sobald die Stimmzettel vorliegen, werden die beantragten Briefwahlunterlagen versendet.
Einsicht in das Wählerverzeichnis
Alle Wahlberechtigten haben ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl ist von Montag, 31. August bis Freitag, 4. September 2026 zu den allgemeinen Öffnungszeiten in den Bürgerbüros möglich.