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Sonstige Bekanntmachungen anderer Behörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Gerichte

Gewässerunterhaltung an den Gewässern 2. Ordnung und Deichanlagen

Gemäß § 41 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) kündigt hiermit der Wasser- und Bodenverband „Untere Tollense / Mittlere Peene“ die Durchführung von Sohl- und Böschungsarbeiten an den in seiner Unterhaltungslast befindlichen Gewässern und Deichen 2. Ordnung an.